Neues Projekt von Leadership Berlin: Tag des Grundgesetzes
Das Grundgesetz ist zwar schnell genannt, doch ist sein Inhalt leider wenig bekannt, wenn es um Freiheiten und Grundrechte geht. Um daran etwas zu ändern, besuchten am 23. Mai anlässlich des „Tags des Grundgesetzes“ elf aktive und ehemalige Berliner Richter*innen Schulklassen an drei Berliner Schulen, um mit den Schüler*innen anhand konkreter Beispiele über Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, den Schutz der Familie und andere Grundrechte ins Gespräch zu kommen. Initiiert wurde das Projekt von unseren Mitgliedern Dr. Anja Teschner (Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, zugleich Vorstand bei Leadership Berlin) und Winfriede Schreiber (ehemals u.a. Präsidentin des Verwaltungsgerichts Cottbus und Leiterin des Brandenburger Verfassungsschutzes und zugleich Vorstand bei Leadership Brandenburg). Mit Unterstützung von Tilmann Kötterheinrich-Wedekind, der als Schulleiter des Ernst-Abbe-Gymnasiums 2020 an unserem Collaborative Leadership Programm teilgenommen hatte und mittlerweile im Leitungsstab „Bund-Kabinett-Parlament“ der Senatsverwaltung für Bildung tätig ist, wurden im Vorfeld kontroverse Beispiele identifiziert, anhand derer die Richter*innen mit den Schülern Aspekte des Grundgesetzes diskutierten.

Und zu diskutieren gab es einiges: Am Beispiel Namensgebung zeigten Dr. Anja Teschner und der Familienrichter Dr. Wimmer in einer 9. Klasse der Kopernikus-Oberschule in Steglitz als Einstieg eine Filmszene aus dem Film „ Der Vorname“, in dem Eltern ihr Kind „Adolf“ nennen wollen. Sie debattierten dann mit den Schüler*innen darüber, ob Namen wie Dschihad, Pepsi-Carola, Obelix, Doktor oder Mausi zugelassen werden sollten. Nicht nur die Schüler*innen waren hier unterschiedlicher Meinung, auch die beiden Richter*innen zogen sich ihre Roben an und hielten Plädoyers mit jeweils unterschiedlichem Standpunkt ab. Die Schüler*innen konnten danach darüber abstimmen, welcher der Argumentationslinien sie folgen würden. Sie schätzten es sehr, so intensiv und kontrovers diskutieren und sogar einmal die Roben anprobieren zu können.
Nicht weniger anregend war der Austausch über die Grenzen der Meinungsfreiheit – ein Thema, über das Winfriede Schreiber und Werner Gräßle (Präsident des Amtsgerichts Lichtenberg) am Neuköllner Albert-Einstein-Gymnasium mit einer 10. Klasse diskutierten. Anhand eines Liedtextes von Xavier Naidoo ging es dabei vor allem um die Fragestellung, ob der Sänger aufgrund dieses Textes als Antisemit bezeichnet werden dürfe. Es wurde angeregt darüber debattiert, welche Äußerungen durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit abgedeckt seien und wo die Grenze zu Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede liegen könnte. Den Schüler*innen fielen dazu noch weitere Beispiele ein und sie freuten sich über die einmalige Gelegenheit, die Sichtweise von Richter*innen zu verschiedenen Fragestellungen erfahren zu können. Eine Frage beispielsweise lautete, ob es nicht gegen die Religionsfreiheit verstoße, wenn Lehrer*innen muslimischen Schüler*innen in der Pause das Beten auf dem Schulhof verbieten.
Wir danken allen beteiligten Richter*innen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Schulleiter*innen und Lehrer*innen, die die Besuche ermöglichten. Unser Kompliment geht an die Schüler*innen dafür, wie aufmerksam, interessiert und engagiert sie an dieser außergewöhnlichen Unterrichtseinheit mitgewirkt haben. Winfriede Schreiber, Dr. Anja Teschner und Tilmann Kötterheinrich Wedekind gilt unserer ganz besonderer Dank für ihre Initiative zu diesem neuen Programm. Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass unser neues Projekt „Tag des Grundgesetzes“ zukünftig an jedem 23. Mai mit einer wachsenden Zahl von Beteiligten stattfinden wird. Und falls bei einem/einer Schüler*in durch diese Begegnung das Interesse geweckt wurde, eine Ausbildung als Justizhelfer*in zu absolvieren oder Jura zu studieren, dann wäre dies aus Sicht der Führungskräfte in der Justizverwaltung auch kein schlechter Nebeneffekt.