Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Laut Schreiben von 16.04.2014 des Finanzamt für Körperschaften I dient Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V. satzungsmäßig steuerbegünstigten Zwecken.
Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil es ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A0 dient.
Am 29.05.2018 wurde Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V. letztmalig für die Jahre 2014, 2015 und 2016 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.